FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT

VERKEHRSRECHT &
VERKEHRSSTRAFRECHT

Egal ob Verkehrsunfall, Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr oder drohendes Fahrverbot – als spezialisierter Fachanwalt kämpfe ich durchsetzungsstark für Ihr Recht und Ihre Fahrerlaubnis.

HÄUFIGE TATVORWÜRFE & PARAGRAPHEN

Im Verkehrsstrafrecht gilt: Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache, ohne vorher Rücksprache mit Ihrem Anwalt zu halten!

§ 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(Unfallflucht)

Bereits bei kleineren Parkremplern drohen ohne rechtzeitige Verteidigung Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder der Führerscheinentzug.

Wird Ihnen Unfallflucht vorgeworfen? Anwalt kontaktieren

§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr

(Fahren unter Rauschmitteln / Alkohol)

Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert eine empfindliche Strafe sowie den Entzug der Fahrerlaubnis.

Führerschein oder Alkoholtest betroffen? Anwalt kontaktieren

§ 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis

(Ohne gültigen Führerschein)

Fahren trotz Fahrverbot oder ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Hier drohen Freiheits- oder Geldstrafen sowie eine Sperrfrist.

Fahrverbot oder Sperre droht? Anwalt kontaktieren

§ 240 StGB – Nötigung im Straßenverkehr

(Dichtes Auffahren, Drängeln, Ausbremsen)

Schnell wird aus einem Fahrfehler ein Strafverfahren wegen Nötigung konstruiert. Wir prüfen den Vorwurf detailliert nach Akteneinsicht.

Anzeige wegen Nötigung erhalten? Anwalt kontaktieren

§ 185 StGB – Beleidigung im Straßenverkehr

(Gesten, Beschimpfungen)

Emotionen im Straßenverkehr führen oft zu Vorwürfen der Beleidigung. Wir helfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Benötigen Sie Hilfe bei Vorwürfen? Anwalt kontaktieren

§ 229 / § 222 StGB – Körperverletzung & Tötung

(Fahrlässigkeit bei Verkehrsunfällen)

Kommt es bei einem Unfall zu Verletzten, leitet die Staatsanwaltschaft umgehend ein Ermittlungsverfahren ein. Fachanwaltsvertretung ist hier essenziell.

Ermittlungsverfahren nach Unfall? Anwalt kontaktieren

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Nutzen Sie das Schweigerecht gegenüber den Behörden und kontaktieren Sie uns direkt für eine schnelle erste Einschätzung.