VERKEHRSRECHT &
VERKEHRSSTRAFRECHT
Egal ob Verkehrsunfall, Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr oder drohendes Fahrverbot – als spezialisierter Fachanwalt kämpfe ich durchsetzungsstark für Ihr Recht und Ihre Fahrerlaubnis.
HÄUFIGE TATVORWÜRFE & PARAGRAPHEN
Im Verkehrsstrafrecht gilt: Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache, ohne vorher Rücksprache mit Ihrem Anwalt zu halten!
§ 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(Unfallflucht)
Bereits bei kleineren Parkremplern drohen ohne rechtzeitige Verteidigung Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder der Führerscheinentzug.
§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
(Fahren unter Rauschmitteln / Alkohol)
Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert eine empfindliche Strafe sowie den Entzug der Fahrerlaubnis.
§ 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis
(Ohne gültigen Führerschein)
Fahren trotz Fahrverbot oder ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Hier drohen Freiheits- oder Geldstrafen sowie eine Sperrfrist.
§ 240 StGB – Nötigung im Straßenverkehr
(Dichtes Auffahren, Drängeln, Ausbremsen)
Schnell wird aus einem Fahrfehler ein Strafverfahren wegen Nötigung konstruiert. Wir prüfen den Vorwurf detailliert nach Akteneinsicht.
§ 185 StGB – Beleidigung im Straßenverkehr
(Gesten, Beschimpfungen)
Emotionen im Straßenverkehr führen oft zu Vorwürfen der Beleidigung. Wir helfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
§ 229 / § 222 StGB – Körperverletzung & Tötung
(Fahrlässigkeit bei Verkehrsunfällen)
Kommt es bei einem Unfall zu Verletzten, leitet die Staatsanwaltschaft umgehend ein Ermittlungsverfahren ein. Fachanwaltsvertretung ist hier essenziell.
JETZT SOFORT HILFE ANFORDERN
Nutzen Sie das Schweigerecht gegenüber den Behörden und kontaktieren Sie uns direkt für eine schnelle erste Einschätzung.